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   LSG Berlin, 17.04.2003 - L 16 RA 117/02   

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https://dejure.org/2003,19497
LSG Berlin, 17.04.2003 - L 16 RA 117/02 (https://dejure.org/2003,19497)
LSG Berlin, Entscheidung vom 17.04.2003 - L 16 RA 117/02 (https://dejure.org/2003,19497)
LSG Berlin, Entscheidung vom 17. April 2003 - L 16 RA 117/02 (https://dejure.org/2003,19497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit; Beurteilung nach Kreis der Tätigkeiten; Strenge Voraussetzungen an Vorliegen; Begriff des bisherigen Berufs; Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit; Berufsgruppen im Mehrstufenschema; Restleistungsvermögen trotz ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 43/99 R

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht bei Alkoholerkrankung

    Auszug aus LSG Berlin, 17.04.2003 - L 16 RA 117/02
    Ausgangspunkt für die Prüfung von BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der "bisherige Beruf' der Versicherten (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 107, 169; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R - nicht veröffentlicht).

    Grundsätzlich ist dies die letzte nicht nur vorübergehend ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 130, 164; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

    Denn grundsätzlich darf die Versicherte im Vergleich zu ihrem bisherigen Beruf auf die nächst niedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91

    Verschlossener Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit

    Auszug aus LSG Berlin, 17.04.2003 - L 16 RA 117/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) führten häufigere Ausfallzeiten wegen Krankheit nur dann dazu, dass die Fähigkeit zur Verrichtung von Erwerbsarbeit nur noch unter betriebsunüblichen Bedingungen bestehe, wenn nach Auffassung eines vernünftig und billig denkenden Arbeitgebers der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage sei, berechtigte Mindestanforderungen zu erfüllen (unter Verweis auf BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14).

    Eine nicht mehr betriebsübliche Einsetzbarkeit wäre allenfalls anzunehmen, wenn bei der Klägerin jede Woche Arbeitsunfähigkeitszeiten anfielen (siehe dazu BSG, Urteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 65/91 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14 zu nicht vorhersehbaren Fieberschüben durchschnittlich einmal in der Woche); dafür ist bei dem bislang in den letzten Jahren unverändert gebliebenen Krankheitsbild der Klägerin (vgl. das Gutachten von Dr. K vom 20. März 2001) aber nichts ersichtlich.

  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Berlin, 17.04.2003 - L 16 RA 117/02
    Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit der Vermeidung bestimmter äußerer Einwirkungen (z.B. Witterungseinflüsse: vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 1999 - B 13 RJ 71/97 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus LSG Berlin, 17.04.2003 - L 16 RA 117/02
    Denn grundsätzlich darf die Versicherte im Vergleich zu ihrem bisherigen Beruf auf die nächst niedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus LSG Berlin, 17.04.2003 - L 16 RA 117/02
    Denn grundsätzlich darf die Versicherte im Vergleich zu ihrem bisherigen Beruf auf die nächst niedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).
  • BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R

    Berufsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - schwere

    Auszug aus LSG Berlin, 17.04.2003 - L 16 RA 117/02
    Insbesondere im Hinblick darauf, dass nach den Feststellungen der Gerichtssachverständigen die Anpassungs- und Umstellungsfähigkeit der Klägerin für Tätigkeiten, die ihrem Bildungsniveau entsprechen, nicht vermindert ist und auch die Wegefähigkeit nicht beeinträchtigt ist, besteht aber weder eine spezifische Leistungsbehinderung, noch liegt eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vor (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5/4 RA 58/97 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Zuschneiderin - Amtsermittlungspflicht -

    Auszug aus LSG Berlin, 17.04.2003 - L 16 RA 117/02
    Da die EU an strengere Voraussetzungen geknüpft ist als die BU, folgt aus der Verneinung von BU ohne weiteres das Fehlen von EU (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG, Urteil vom 14. Juli 1999 - B 13 RJ 65/97 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 05.03.1959 - 4 RJ 27/58
    Auszug aus LSG Berlin, 17.04.2003 - L 16 RA 117/02
    Einen für die beantragte Rente wegen Erwerbsminderung erheblichen Umfang nehmen diese Ausfalltage damit noch nicht ein (vgl. BSGE 9, 192 ff.).
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